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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der AIS-Computer AG  Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

Bestellungen und Aufträge

Bestellungen und Aufträge können schriftlich oder mündlich erfolgen. Jede Bestellung und jeder Auftrag unterliegt vollumfänglich und ausschliesslich den allgemeinen Geschäftsbedingungen der AIS-Computer AG.

 

Rückgabe von Material

Material (insbesondere spezielle Konfigurationen), das wir nicht am Lager führen und somit bei unseren Grosslieferanten speziell beziehen, ist nicht zur Rückgabe berechtigt. Wird in Ausnahme- und Härtefällen trotzdem eine Rücknahme vereinbart, so verpflichtet sich der Kunde, unter Vorbehalt weiterer Ansprüche, der AIS-Computer AG mit 25% des vereinbarten Preises für Umtriebe und entgangenen Gewinnen zu entschädigen. Für das restliche Standardmaterial gewähren wir ein Rückgaberecht innert 5 Tagen, nur komplett, sauber ohne Mängel und in der Originalverpackung.

 

Lieferung

Wir sind bemüht, alle Lieferungen so schnell wie möglich auszuführen. Für die Einhaltung von angegebenen Lieferfristen sind wir direkt auf Hersteller und Lieferanten angewiesen. Alle genannten Liefertermine sind Richtlinien und somit unverbindlich. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzögerungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Teillieferungen sind zulässig und werden in Rechnung gestellt (10 Tage netto). Sämtliche Ware ist während den Geschäftsöffnungszeiten der AIS-Computer AG am Dammweg 9 abzuholen. Jeder Kunde wird mündlich, schriftlich oder per E-Mail über das Eintreffen oder die Fertigstellung seines Auftrages benachrichtigt.

 

Dahinfallen der Lieferpflicht

Unsere Pflicht zur Lieferung fällt dahin, wenn von unserem Willen unabhängige Umstände eintreten, welche die Lieferung verunmöglichen oder erheblich erschweren, wie z.B. behördliche Massnahmen und Verfügungen, teilweise oder gänzliche Stilllegung der Lieferwerke, Streiks und Unruhen, Ausfall von Personal durch Krankheit oder Tod. Unsere Pflicht zur Lieferung fällt insbesondere dahin, wenn höhere Gewalt entgegensteht. Ein Recht auf Schadenersatz steht dem Kunden in diesen Fällen nicht zu.

 

Nutzen und Gefahr / Beanstandungen

Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Ware auf den Käufer über. Beanstandungen betreffend unvollständige Lieferung, Beschädigung oder Verlust haben innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Danach gilt die Lieferung als genehmigt.
Die AIS-Computer AG haftet nicht für Hard- und Softwarefehler, verlorene oder beschädigte Daten und/oder Passwörter jeglicher Art. Die Datensicherung ist stets Sache des Kunden.
 

Transportversicherung

Ohne gegenteiligen Bericht des Kunden werden sämtliche Warensendungen gegen Transportgefahren versichert. Beschwerden im Zusammenhang mit dem Transport sind vom Kunden bei Erhalt der Lieferung unverzüglich an den letzten Frachtführer zu richten, unter unverzüglicher Mitteilung der Beanstandung an uns.
Die äusserlich erkennbaren Schäden sind dem Frachtführer schriftlich anzuzeigen, bevor die Güter in Empfang genommen werden. Für jeden sichtbaren oder vermuteten Schaden, der während des Transports entstanden ist, muss von der Transportanstalt eine Tatbestandesaufnahme verlangt werden.
Bei äusserlich nicht erkennbaren Schäden ist sofort nach Feststellung der Transporteur durch eingeschriebenen Brief darauf aufmerksam zu machen.

 

Preise

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) inklusive Mehrwertsteuer, rein netto ohne jegliche Abzüge. Die AIS-Computer AG akzeptiert kein WIR. Preisänderungen bis zum Vertragsabschluss bleiben jederzeit vorbehalten. Es gelten ausschliesslich die aktuellen Preise im Moment der Bestellungen, vorbehalten bleiben unvorhergesehene Preisänderungen von unseren Lieferanten.

Alle Materialien und Dienstleistungen können bar bezahlt werden. Rechnungen werden nur bei Neumaterialien und Dienstleistungen für Geschäftskunden und der AIS-Computer AG bekannten Käufern mit festem Wohnsitz in der Schweiz erstellt. Sind Zweifel vorhanden, so wird nur Barzahlung akzeptiert. Reparaturen werden ausschliesslich gegen Barzahlung erledigt. Für Bestellungen mit einem Gesamtwert von über CHF 6000.-- werden in Akonto-Rechnungen gestellt:

  • 40% der Gesamtauftragssumme fällig bei der Bestellung (vor der Materialbestellung)
  • 40% der Gesamtauftragssumme fällig beim Eintreffen des Materials bei AIS-Computer AG
  • 20% nach Fertigstellung des Auftrags oder nach erfolgter Lieferung an den Kunden.

Zahlungsziel: 10 Tage netto ab Rechnungsdatum

 

Zahlung

Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen rein netto zur Zahlung an den Geschäftssitz der AIS-Computer AG fällig. Vorauszahlungen sowie eine Lieferung per Nachnahme können verlangt werden. Bei Zahlungsverzug ist die AIS-Computer AG berechtigt, ab Datum der Fälligkeit der Forderung einen Verzugszins von 8%, sowie zusätzliche Kosten für Umtriebe und Portokosten in Rechnung zu stellen (Minimum CHF 50.--). Spezielle Zahlungsfristen können vereinbart werden.
Wird das Zahlungsziel nicht eingehalten, wird der Kunde schriftlich ermahnt. Ist nach 10 Tagen noch kein Zahlungseingang auf unserem Konto erfolgt, wird der Kunde ein weiteres Mal mit einem eingeschriebenen Brief benachrichtigt. Nach einer weiteren unbenutzten Frist von 10 Tagen wird umgehend der Rechtsweg eingeschlagen.

 

Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der AIS-Computer AG. Der Kunde verpflichtet sich, bei einem Domizilwechsel die AIS-Computer AG umgehend zu informieren. Wenn die Kreditwürdigkeit des Käufers sich verschlechtert, behalten wir uns das Recht vor, selbst nach teilweise erfolgter Lieferung der Ware, vom Käufer die ausreichenden Garantien zwecks guter Durchführung der ergriffenen Verpflichtungen zu fordern. Falls der Käufer uns nicht zufrieden stellt, haben wir das Recht, die ganze Bestellung oder einen Teil davon rückgängig zu machen.

 

Garantie

Die Originalrechnung ist der Garantieausweis. Garantieansprüche können ausschliesslich von Kunden der AIS-Computer AG geltend gemacht werden (Rechnungsadresse). Jeder Garantierückgabe ist neben der Ware eine Rechnungskopie und eine Fehlerbeschreibung beizulegen. Ein Ersatz erfolgt nach Erhalt des Materials und sobald eine solche Ersatzlieferung möglich ist. Von der Garantie ausgeschlossen sind Schäden oder Folgeschäden aus unsachgemässer Behandlung, höherer Gewalt oder natürlicher Abnützung. Ebenfalls nicht gedeckt sind Verschleissmaterialien wie Batterien und beschränkt auch Akkus, alle Arten von Lüftern, Verschmutzung von Eingabegeräten (z.B Mäuse und Tastaturen), Datenlaufwerken und Datenträgern, Verschmutzungen und/oder das Eintrocknen von Druckern sowie deren Verbrauchsmaterial wie Toner und Patronen. Die Garantiepflicht entfällt ebenfalls, wenn an der Ware unsachgemäss oder ohne Zustimmung der AIS-Computer AG oder des Herstellers Veränderungen oder Reparaturen vorgenommen werden. Garantieerfüllungsort sind die Räumlichkeiten der AIS-Computer AG am Dammweg 9, 3800 Interlaken.

Wenn keine anderen Garantiebestimmungen schriftlich entgegenstehen, kann die AIS-Computer AG oder deren Lieferanten ihrer Verpflichtung nach Wahl wie folgt nachkommen:

  • durch Nachbesserung der gelieferten Ware
  • durch Ersatz der mangelhaften Ware
  • durch einen dem Minderwert entsprechenden Preisnachlass

Wandlung und Minderung seitens des Käufers sind in jedem Fall ausgeschlossen.

 

Garantieleistungen werden in drei Hauptkategorien eingeteilt:

  1. Herstellergarantie gemäss den AGB des Herstellers

  • viele Geräte und Komponenten enthalten direkte Herstellergarantien (Bring-In). Diese Dienstleistungen gehen über die normalen Garantieleistungen hinaus (meist inkl. Arbeitszeit), müssen jedoch vom Kunden selber angefordert und abgewickelt werden (Achtung, alle Daten, Einstellungen und Installationen können gelöscht werden). Rücksendungen nur in der Originalverpackung und mit schriftlicher Fehlerbeschreibung. Erhält die AIS-Computer AG den Auftrag einer Rücksendung wird das Porto und eine Handlinggebühr dem Auftraggeber in Rechnung gestellt! Wird vom Inhaber entsprechende Organisation oder Hilfeleistung gefordert, so wird eine entsprechende Handlinggebühr in Rechnung gestellt.
  • wurde eine vor Ort Pick-Up-Garantie abgeschlossen, heisst dies, das defekte Gerät wird von einer Spedition vor Ort abgeholt, repariert und in der ursprünglichen Konfiguration (Systemschein / Werksinstallation) zurückgebracht (nicht angeschlossen). Alle Daten, Einstellungen und Installationen können gelöscht werden.
  • es ist zu berücksichtigen, dass Arbeiten an Fremdmaterialien, wie auch nicht vorhandene Fehler zu verrechenbaren Aufwendungen (zzgl. Transportkosten) führen (Hersteller AGB)
  • vor Ort Garantien beschränken sich immer nur darauf, den Werkszustand zu erstellen. Notfalls werden Daten und Installationen gelöscht und Programmierungen zurückgestellt. Es werden nur Teile gemäss dem Systemschein kostenlos kontrolliert.
  1. AIS-Computer AG "Bring-In-Garantie

  • Diese Garantieart enthält eine Materialaustauschgarantie (Material des Herstellers inkl. Portokosten sind kostenlos). Nicht enthalten sind dabei anfallende Aufwendungen jeglicher Art (Reisezeit, Arbeitszeit, Nachkonfiguration, Datenrettung usw.). Ist z.B. eine Harddisk defekt, so ist die Hardware (defekte Harddisk) innerhalb der Garantiezeit gratis. Die AIS organisiert die entsprechenden Teile bei den zuständigen Lieferanten oder nimmt diese im vorab Austauschverfahren aus dem eigenen Hardwarelager. Die Fehlersuche, allfällige Betriebssystem- und Softwareinstallationen, wie auch Datenrettungen und Datenrekonstruktionen, Netzanbindungen, Konfigurations- und Nachprogrammierarbeiten werden nach Zeitaufwand in Rechnung gestellt. Fahrzeiten und km-Entschädigungen werden ebenfalls in Rechnung gestellt. Der Vorteil dieser Garantiemöglichkeit ist ein schneller, diskreter Service eines bekannten pflichtbewussten Technikers der AIS-Computer AG, Erfüllung aller individuellen Wünsche und Einstellungen, die Abwicklung vor Ort und die Instandstellung des Urzustandes (bei einer täglichen Datensicherung und/oder einem bestehenden aktuellen Image).
  1. Softwaregarantie

  • Die AIS-Computer AG übernimmt keinerlei Softwaregarantieansprüche. Weder für regelkonformes Funktionieren der Betriebssysteme oder Softwareapplikationen, noch Fehler oder Datenverluste jeglicher Art. Siehe dazu die Lizenzbedingungen der jeweiligen Softwarehersteller.

 

Reparaturen

Die zu reparierende Ware muss während den Öffnungszeiten der AIS-Computer AG inkl. Fehlerbeschreibung, sowie Rechnungs- und Kontaktadresse nach telefonischer Absprache abgegeben werden. Die AIS-Computer AG haftet nicht für Software- und Datenverluste jeglicher Art. Reparaturen von AIS-Material wird gegenüber Fremdmaterial bevorzugt behandelt.

 

Reparaturen werden grundsätzlich gegen Barzahlung erledigt.

 

Support

Die AIS-Computer AG gewährt während den Geschäftsöffnungszeiten auf maximal zwei Telefonlinien einen schnellen Support (CHF 3.13/Min.) mit ausgebildeten und qualifizierten Netzwerktechnikern.
Nach den offiziellen Geschäftsöffnungszeiten wird die Hotline auf eine Linie beschränkt und auf ein Mobiltelefon umgeleitet (täglich bis 24.00 Uhr inkl. Wochenenden und Feiertage). Der Empfang von Mobiltelefonen kann eingeschränkt sein (Tiefgaragen, Empfangslöcher usw.). Die in einem solchen Fall eingeschaltete Combox wird periodisch abgefragt. Es besteht keinerlei Anrecht für sofortige Rückrufe, ausser es bestehen entsprechende Supportverträge.

 

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